Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Vertragsbestandteile

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen der MOODDESIGNER OG (in der Folge: “ MOODDESIGNER „) und dem Kunden wird entweder schriftlich oder via Internet (online im Wege des Fernabsatzes) abgeschlossen. Es gelten jeweils die veröffentlichten Entgeltbestimmungen (EB), Leistungsbeschreibungen (LB), Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die jeweils geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 TKG). Die genannten Vertragsbestandteile gelten in der angeführten Reihenfolge mit absteigender Priorität.

(2) Die Anwendung von AGB des Kunden ist ausgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden verpflichten MOODDESIGNER selbst dann nicht, wenn MOODDESIGNER diesen nicht widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertriebsmitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, von den AGB, EB, LB, TKG u. ECG abweichende Vereinbarungen zu treffen.

§ 2 Begründung des Vertragsverhältnisses

(1) Das Vertragsverhältnis wird aufgrund eines schriftlichen oder elektronischen Angebotes via Internet des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellformulars und der Annahme durch Erbringung seitens MOODDESIGNER, das ist die Montage oder die Übernahme des Installationspaketes begründet. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des schriftlichen Angebotes. Bei Vertragsabschluss im Internet erhält der Kunde den elektronischen Vertrag übermittelt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Angebotslegung sowohl einen amtlichen Lichtbildausweis als auch einen Meldezettel oder einen Firmenbuchauszug (oder einen ähnlichen Nachweis für seine Unternehmereigenschaft) vorzulegen, sowie ggf. Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen und eine österreichische Bank- oder Kreditkartenverbindung durch Vorlage der entsprechenden Kundenkarte(n) nachzuweisen. Bei der Onlineanmeldung sind diese Unterlagen auf Verlangen von MOODDESIGNER vorzulegen.

(3) MOODDESIGNER ist berechtigt,

a) die Annahme des Angebots von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von MOODDESIGNER festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie, etc.) oder von einer angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen;

b) jederzeit die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten dazu befugten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen, wobei der Kunde jederzeit seine Zustimmung widerrufen kann;

c) in begründeten Fällen das Angebot abzulehnen, jedoch insbesondere dann, wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis im Rückstand ist, oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den Anschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird.

§ 3 Vertragsänderung

(1) Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten sind, soweit in diesen AGB für einzelne Produkte nichts anderes bestimmt ist, mindestens zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit gemäß §§ 14, 15 dieser AGB kund zu machen. Die Verständigung des Kunden kann auch per eMail an die angegebene eMail-Adresse erfolgen. Der Kunde wird mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte, welche ihn nicht ausschließlich begünstigt, in geeigneter Form informiert und ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen.

(2) Der Kunde kann Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen), Sperraufträge, Änderungen seiner Stammdaten und andere Mitteilungen MOODDESIGNER schriftlich oder elektronisch via Internet zur Kenntnis bringen. Die Information reist auf Gefahr des Kunden. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der AGB gesondert geregelt ist.

§ 4 Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis wird vorbehaltlich anderslautender Regelungen gemäß § 5 dieser AGB auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermines ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

(2) MOODDESIGNER ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn

a) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder
b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen mangels Deckung abgewiesen wird. MOODDESIGNER kann den Masseverwalter auffordern, für sämtliche Entgelte und Ansprüche welche ab Konkurseröffnung anfallen eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu erbringen. Sofern der Masseverwalter innerhalb der Kündigungsfrist die Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder eine persönliche Haftungserklärung übernimmt gilt die Kündigung als zurückgenommen; oder

c) der Anschluss des Kunden missbräuchlich verwendet wird; oder

d) sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für MOODDESIGNER unzumutbar machen.

e) ein Verstoß gegen $9 dieser AGB vorliegt, oder sonstige Verstöße gegen urheberrechtliche Bestimmungen, sei es vertraglicher oder gesetzlicher Natur (einschließlich Bestimmungen der Wahrnehmungs- und Verwertungsrechtgesellschaften) vorliegen.

(3) MOODDESIGNER kann vor der Herstellung des Anschlusses schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Anschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht erstellt werden kann.

§ 5 Besondere Bestimmungen für Verträge mit Mindestvertragsdauer

(1) Für Verträge mit einer Mindestvertragsdauer ist vor Ablauf der Mindestvertragsdauer eine ordentliche Kündigung gemäß § 4 Abs 1 ausgeschlossen. Eine allfällige Mindestvertragsdauer wird auf dem Bestellformular gesondert vereinbart.

(2) Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis dennoch auf, so ist eine derartige vertragswidrige Beendigung zwar wirksam, der Kunde hat aber für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer die Summe der aushaftenden Grundentgelte zu bezahlen.

(3) In jedem Fall bleibt der Anspruch von MOODDESIGNER auf weitergehenden Schadenersatz unberührt.

§ 6 Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit MOODDESIGNER durch schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn
a) der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungsumfang trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung durch den Kunden über einen Zeitraum von zwei Wochen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird, oder
b) es zu Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Entgelte oder anderer Vertragsinhalte kommt (es gilt die Bestimmung des § 3 AGB mit der Maßgabe, dass die Kündigung des Kunden gegenüber MOODDESIGNER wirkungslos ist, wenn sich MOODDESIGNER binnen 4 Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Kunden auf eine Vertragsänderung zu verzichten).

§ 7 Leistungen von MOODDESIGNER

(1) Die Leistungen werden von MOODDESIGNER aufgrund der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen erbracht.

(2) Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von MOODDESIGNER nicht zu vertretende Ereignisse können zu unvermeidbaren Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienste führen. Ein ununterbrochener Betrieb kann nicht garantiert werden und ist nicht geschuldet. MOODDESIGNER wird sich jedoch bemühen, Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben. Kurzfristige Störungen und Unterbrechungen berechtigen den Kunden nicht zur Entgeltminderung.

§ 8 Leistungen des Kunden

(1) Der Kunde darf lediglich Endgeräte benutzen, die den von MOODDESIGNER angezeigten Schnittstellen entsprechen und keine Störungen im Netz von MOODDESIGNER oder in anderen Netzen verursachen können.

(2) Der Kunde schuldet (bzw. haftet für) das Entgelt aus Kommunikationsdienstleistungen für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, die über seine Anschlüsse erbracht werden unabhängig davon, ob die Leistungen mit oder gegen seinen Willen in Anspruch genommen wurden.

(3) Der Kunde hat MOODDESIGNER Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner Bankverbindung bzw. seiner Kreditkartennummer sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, so gelten Schriftstücke dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

(4) Der Kunde stellt den allenfalls für die Erbringung der Dienste erforderlichen Stromanschluss kostenlos zur Verfügung. Der Stromverbrauch geht zu Lasten des Kunden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, einen Internetanschluss mit einer Bandbreite von zumindest 56 Kbit (möglichst DSL, Kabel oder Standleitung mit mindestens 256 Kbit) zur Verfügung zu stellen. Der Anschluss muss mindestens für sechs Stunden täglich zu von MOODDESIGNER vorgegebenen Tageszeiten verfügbar sein.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die Interneteinstellungen (gültige statische IP-Adresse oder Bezugsmöglichkeit über DHCP, Nameserverdaten, etwaige Proxy-Server) des Anschlussortes anzugeben. Kommt es trotz voreingestelltem Gerät zu keiner Internetverbindung, kann MOODDESIGNER einen Netzwerktechniker hinzuziehen. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Kunde. Kann keine Verbindung hergestellt werden, ist MOODDESIGNER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Haftung

(1) MOODDESIGNER haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, insbesondere nach den schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(2) Für die Folgen von Störungen oder Unterbrechungen der Leistungen haftet MOODDESIGNER jedenfalls dann nicht, wenn diese auf Gründe im Sinne des § 7 Abs. 2 dieser AGB sowie nicht auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit seitens MOODDESIGNER zurückzuführen sind.

(3) Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, wenn MOODDESIGNER Mängel primär durch Nachbearbeitung oder Austausch in angemessener Frist behebt.

(4) Der Kunde hat das Abspielgerät sorgsam zu behandeln. Das Abspielgerät hat erschütterungs-, feuchtigkeits- und hitzeempfindliche Einbauten, und ist daher erschütterungsfrei Aufzustellen. Der Kunde hat weiteres dafür zu sorgen, dass sonstige Einflüsse wie Feuchtigkeit, Dampf, Hitze in zumutbaren Ausmaß ausgesetzt wird. Auch ist es ihm untersagt, das Gerät zu öffnen. Sollte es durch ungeeigneten Aufstellungsort, durch physische Beeinträchtigung, durch unsachgemäße Bedienung des Gerätes, sowie durch öffnen und dergleichen, zu einer Beschädigung des Gerätes – verschuldet oder unverschuldet, durch Zufall oder durch Dritte – kommen, so haftet der Kunde für die Reparaturkosten bis zur Höhe von 100% des Neupreises gemäß des jeweiligen im Internet angegebenen Neupreises (derzeit EUR 400). Ebenso haftet der Kunde für das Abhandenkommen sowie die Zerstörung des Gerätes, sei es Zufällig, durch Diebstahl, oder sonstige Ursache. In diesem Fall hat der Kunde an MOODDESIGNER den im Zeitpunkt den aktuellen Neupreis des Gerätes zu ersetzen, wobei sich MOODDESIGNER verpflichtet dem Kunden ehest möglich ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Lieferschwierigkeiten berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Entgeltminderungen oder Schadenersatzansprüchen. MOODDESIGNER ist berechtigt, Ansprüche aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit der Kaution zu verrechnen, wobei der Kunde verpflichtet ist, im Falle der Inanspruchnahme der Kaution, diese über Aufforderung von MOODDESIGNER wieder auf das ursprüngliche Maß aufzufüllen.

(5) Dem Kunden ist es untersagt, das zur Verfügung gestellte Datenmaterial und/oder die zur Datenspeicherung verwendeten Datenträger weiterzugeben, zu vermieten, verkaufen, verleihen oder sonst in welcher Form auch immer an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Das Herstellungsentgelt, das anteilige monatliche Grundentgelt sowie andere Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Grundentgelte und andere feste monatliche Entgelte werden im Voraus verrechnet. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung, deren Intervall – ausgenommen individueller Vereinbarungen – maximal 3 Monate beträgt, gemäß Fälligkeit zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung aus einem nicht zufolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von MOODDESIGNER zu vertretenden Grund während eines Kalendermonats beendet, so ist MOODDESIGNER berechtigt, die vereinbarten monatlichen Grund- und sonstigen festen monatlichen Entgelte für den betreffenden Monat zur Gänze zu verrechnen.

(2) Die Entgelte sind per Überweisung, im Lastschriftverkehr oder im Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten. Entgelte sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist MOODDESIGNER berechtigt, dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand in Höhe von bis zu 20% der festen monatlichen Grundentgelte in Rechnung zu stellen.

(3) Darüber hinaus ist MOODDESIGNER berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen administrativen Mahnspesen in Höhe von Euro 17,00 in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., sowie die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen (wobei sich MOODDESIGNER zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann) sowie Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich MOODDESIGNER vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

(4) Gegen Ansprüche von MOODDESIGNER kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. MOODDESIGNER ist berechtigt, eine vom Kunden erlegte Kaution gegen allfällige Forderungen gegenüber dem Kunden, aus welchem Titel immer, aufzurechnen.

(5) In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl von MOODDESIGNER gewidmet.

(6) Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen bei MOODDESIGNER schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der oben genannten Frist gilt als Anerkennung der Rechnung. Sollten sich nach einer Prüfung durch MOODDESIGNER die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von MOODDESIGNER, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten.

(7) Wird ein Abrechnungsfehler festgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und lässt sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln, so wird eine Pauschalabgeltung vorgeschrieben, der sich nach dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Dienstes durch den Kunden während der letzten drei Abrechnungszeiträume bemisst.

(8) Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses bzw. der Erbringung des jeweiligen Dienstes. Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Installation der Hard¬- und Software für die Nutzung eines bestellten Dienstes nicht vor, so ist MOODDESIGNER berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand für weitere Montagetermine gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 11 Sicherheitsleistung, Sperre

(1) MOODDESIGNER ist auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses berechtigt, die Erbringung von Leistungen von einer vom Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung oder angemessenen Vorauszahlung, in einer von MOODDESIGNER festzulegenden Höhe, abhängig zu machen, wenn

a) der Kunde mit der Zahlung von bereits fälligen Entgelten mehr als 14 Tage in Verzug ist oder

b) das laufende, noch nicht zur Zahlung fällige Entgelt das Doppelte des vergleichbaren durchschnittlichen Monatsentgeltes übersteigt.

(2) MOODDESIGNER ist unbeschadet weitergehender Rechte gemäß Gesetz oder der AGB im eigenen Interesse und im Interesse des Kunden berechtigt, die Erbringung von Leistungen nach vorheriger Verständigung des Kunden teilweise oder in weiterer Folge auch ganz zu verweigern (Sperre), falls

a) der Kunde mit der Zahlung des Entgelts nach vorangegangener einmaliger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder -abschaltung im Verzug ist,

b) vom Kunden die eingeforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gem. § 11(1) AGB nicht innerhalb angemessener Frist erbracht wird,

c) der Anschluss des Kunden von ihm oder einem Dritten missbräuchlich verwendet wird,

d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder die Einleitung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt) wird oder die Voraussetzungen dafür vorliegen. MOODDESIGNER kann den Masseverwalter auffordern, für sämtliche Entgelte und Ansprüche welche ab Konkurseröffnung anfallen, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu erbringen. Sofern der Masseverwalter innerhalb der Kündigungsfrist die Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder eine persönliche Haftungserklärung übernimmt wird die Sperre aufgehoben.

e) eine Tatsache, die einen sachlich gerechtfertigten Ablehnungsgrund im Sinne des § 2 Abs. 3 lit c) der AGB darstellt, MOODDESIGNER zur Kenntnis gelangt,

f) der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt oder vom Kunden zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung von weiteren Leistungen für MOODDESIGNER unzumutbar machen,

h) der Kunde die Störungsbehebung oder Wartung durch MOODDESIGNER nicht zulässt oder

i) der Kunde Eingriffe in die Anlage selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

(3) Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Kunde MOODDESIGNER die Kosten der gerechtfertigten Sperre und deren Aufhebung ersetzt hat. Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 12 Überbindung des Vertragsverhältnisses

Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MOODDESIGNER berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritten zu überbinden. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Kunden auch der neue Kunde als Gesamtschuldner.

Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass hierzu MOODDESIGNER sein Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche neben dem Kunden, der aus Vertragsrecht haftet.

Dem eintrittswilligen Dritten werden auf Ersuchen des Kunden die bestehenden Rückstände bis 1 Woche vor Anfrage und ohne allfällige Rabatte aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bekannt gegeben. Es kann keine Zwischenabrechnung gelegt werden. Für jede Übernahme ist ein Entgelt in der Höhe bis zu 50% vom Monatsentgelt zu bezahlen.

§ 13 Kundmachung der AGB

Die AGB und die für die Leistungen von MOODDESIGNER maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen sowie allfällige Änderungen derselben (§ 3) werden im Internet kundgemacht und liegen in den Büroräumlichkeiten der Mooddesigner OG zur Einsichtnahme auf.

§ 14 Entgeltänderungen, Leistungsänderungen

MOODDESIGNER ist berechtigt, Entgeltbestimmungen, Leistungsbeschreibungen und AGB unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie der in diesen AGB festgelegten Bedingungen zu verändern oder anzupassen (vgl. § 3 AGB ).

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht.

(2) Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien.

(3) Es gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können ausschließlich schriftlich oder elektronisch via Internet vereinbart werden. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich oder elektronisch über das Internet erfolgen.

(5) Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der in § 1 dieser AGB beschriebenen Vertragsbestandteile bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter Zugrundelegung dieser Bestimmungen geschlossenen Verträge aufrecht. Der Kunde und MOODDESIGNER vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine einvernehmlich vereinbarte und sinngemäß der unwirksamen möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Stand 06/19

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Vertragsbestandteile

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen der MOODDESIGNER OG (in der Folge: “ MOODDESIGNER „) und dem Kunden wird entweder schriftlich oder via Internet (online im Wege des Fernabsatzes) abgeschlossen. Es gelten jeweils die veröffentlichten Entgeltbestimmungen (EB), Leistungsbeschreibungen (LB), Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die jeweils geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 TKG). Die genannten Vertragsbestandteile gelten in der angeführten Reihenfolge mit absteigender Priorität.

(2) Die Anwendung von AGB des Kunden ist ausgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden verpflichten MOODDESIGNER selbst dann nicht, wenn MOODDESIGNER diesen nicht widerspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertriebsmitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, von den AGB, EB, LB, TKG u. ECG abweichende Vereinbarungen zu treffen.

§ 2 Begründung des Vertragsverhältnisses

(1) Das Vertragsverhältnis wird aufgrund eines schriftlichen oder elektronischen Angebotes via Internet des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellformulars und der Annahme durch Erbringung seitens MOODDESIGNER, das ist die Montage oder die Übernahme des Installationspaketes begründet. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des schriftlichen Angebotes. Bei Vertragsabschluss im Internet erhält der Kunde den elektronischen Vertrag übermittelt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Angebotslegung sowohl einen amtlichen Lichtbildausweis als auch einen Meldezettel oder einen Firmenbuchauszug (oder einen ähnlichen Nachweis für seine Unternehmereigenschaft) vorzulegen, sowie ggf. Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen und eine österreichische Bank- oder Kreditkartenverbindung durch Vorlage der entsprechenden Kundenkarte(n) nachzuweisen. Bei der Onlineanmeldung sind diese Unterlagen auf Verlangen von MOODDESIGNER vorzulegen.

(3) MOODDESIGNER ist berechtigt,

a) die Annahme des Angebots von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von MOODDESIGNER festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie, etc.) oder von einer angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen;

b) jederzeit die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten dazu befugten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen, wobei der Kunde jederzeit seine Zustimmung widerrufen kann;

c) in begründeten Fällen das Angebot abzulehnen, jedoch insbesondere dann, wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis im Rückstand ist, oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den Anschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird.

§ 3 Vertragsänderung

(1) Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten sind, soweit in diesen AGB für einzelne Produkte nichts anderes bestimmt ist, mindestens zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit gemäß §§ 14, 15 dieser AGB kund zu machen. Die Verständigung des Kunden kann auch per eMail an die angegebene eMail-Adresse erfolgen. Der Kunde wird mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte, welche ihn nicht ausschließlich begünstigt, in geeigneter Form informiert und ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen.

(2) Der Kunde kann Wünsche auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen), Sperraufträge, Änderungen seiner Stammdaten und andere Mitteilungen MOODDESIGNER schriftlich oder elektronisch via Internet zur Kenntnis bringen. Die Information reist auf Gefahr des Kunden. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der AGB gesondert geregelt ist.

§ 4 Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis wird vorbehaltlich anderslautender Regelungen gemäß § 5 dieser AGB auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermines ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

(2) MOODDESIGNER ist überdies berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn

a) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder
b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines solchen mangels Deckung abgewiesen wird. MOODDESIGNER kann den Masseverwalter auffordern, für sämtliche Entgelte und Ansprüche welche ab Konkurseröffnung anfallen eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu erbringen. Sofern der Masseverwalter innerhalb der Kündigungsfrist die Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder eine persönliche Haftungserklärung übernimmt gilt die Kündigung als zurückgenommen; oder

c) der Anschluss des Kunden missbräuchlich verwendet wird; oder

d) sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für MOODDESIGNER unzumutbar machen.

e) ein Verstoß gegen $9 dieser AGB vorliegt, oder sonstige Verstöße gegen urheberrechtliche Bestimmungen, sei es vertraglicher oder gesetzlicher Natur (einschließlich Bestimmungen der Wahrnehmungs- und Verwertungsrechtgesellschaften) vorliegen.

(3) MOODDESIGNER kann vor der Herstellung des Anschlusses schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Anschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht erstellt werden kann.

§ 5 Besondere Bestimmungen für Verträge mit Mindestvertragsdauer

(1) Für Verträge mit einer Mindestvertragsdauer ist vor Ablauf der Mindestvertragsdauer eine ordentliche Kündigung gemäß § 4 Abs 1 ausgeschlossen. Eine allfällige Mindestvertragsdauer wird auf dem Bestellformular gesondert vereinbart.

(2) Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis dennoch auf, so ist eine derartige vertragswidrige Beendigung zwar wirksam, der Kunde hat aber für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer die Summe der aushaftenden Grundentgelte zu bezahlen.

(3) In jedem Fall bleibt der Anspruch von MOODDESIGNER auf weitergehenden Schadenersatz unberührt.

§ 6 Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit MOODDESIGNER durch schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn
a) der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungsumfang trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung durch den Kunden über einen Zeitraum von zwei Wochen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird, oder
b) es zu Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Entgelte oder anderer Vertragsinhalte kommt (es gilt die Bestimmung des § 3 AGB mit der Maßgabe, dass die Kündigung des Kunden gegenüber MOODDESIGNER wirkungslos ist, wenn sich MOODDESIGNER binnen 4 Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Kunden auf eine Vertragsänderung zu verzichten).

§ 7 Leistungen von MOODDESIGNER

(1) Die Leistungen werden von MOODDESIGNER aufgrund der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen erbracht.

(2) Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von MOODDESIGNER nicht zu vertretende Ereignisse können zu unvermeidbaren Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienste führen. Ein ununterbrochener Betrieb kann nicht garantiert werden und ist nicht geschuldet. MOODDESIGNER wird sich jedoch bemühen, Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben. Kurzfristige Störungen und Unterbrechungen berechtigen den Kunden nicht zur Entgeltminderung.

§ 8 Leistungen des Kunden

(1) Der Kunde darf lediglich Endgeräte benutzen, die den von MOODDESIGNER angezeigten Schnittstellen entsprechen und keine Störungen im Netz von MOODDESIGNER oder in anderen Netzen verursachen können.

(2) Der Kunde schuldet (bzw. haftet für) das Entgelt aus Kommunikationsdienstleistungen für alle vertragsgegenständlichen Leistungen, die über seine Anschlüsse erbracht werden unabhängig davon, ob die Leistungen mit oder gegen seinen Willen in Anspruch genommen wurden.

(3) Der Kunde hat MOODDESIGNER Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner Bankverbindung bzw. seiner Kreditkartennummer sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, so gelten Schriftstücke dem Kunden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

(4) Der Kunde stellt den allenfalls für die Erbringung der Dienste erforderlichen Stromanschluss kostenlos zur Verfügung. Der Stromverbrauch geht zu Lasten des Kunden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, einen Internetanschluss mit einer Bandbreite von zumindest 56 Kbit (möglichst DSL, Kabel oder Standleitung mit mindestens 256 Kbit) zur Verfügung zu stellen. Der Anschluss muss mindestens für sechs Stunden täglich zu von MOODDESIGNER vorgegebenen Tageszeiten verfügbar sein.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die Interneteinstellungen (gültige statische IP-Adresse oder Bezugsmöglichkeit über DHCP, Nameserverdaten, etwaige Proxy-Server) des Anschlussortes anzugeben. Kommt es trotz voreingestelltem Gerät zu keiner Internetverbindung, kann MOODDESIGNER einen Netzwerktechniker hinzuziehen. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Kunde. Kann keine Verbindung hergestellt werden, ist MOODDESIGNER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Haftung

(1) MOODDESIGNER haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, insbesondere nach den schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(2) Für die Folgen von Störungen oder Unterbrechungen der Leistungen haftet MOODDESIGNER jedenfalls dann nicht, wenn diese auf Gründe im Sinne des § 7 Abs. 2 dieser AGB sowie nicht auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit seitens MOODDESIGNER zurückzuführen sind.

(3) Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen, wenn MOODDESIGNER Mängel primär durch Nachbearbeitung oder Austausch in angemessener Frist behebt.

(4) Der Kunde hat das Abspielgerät sorgsam zu behandeln. Das Abspielgerät hat erschütterungs-, feuchtigkeits- und hitzeempfindliche Einbauten, und ist daher erschütterungsfrei Aufzustellen. Der Kunde hat weiteres dafür zu sorgen, dass sonstige Einflüsse wie Feuchtigkeit, Dampf, Hitze in zumutbaren Ausmaß ausgesetzt wird. Auch ist es ihm untersagt, das Gerät zu öffnen. Sollte es durch ungeeigneten Aufstellungsort, durch physische Beeinträchtigung, durch unsachgemäße Bedienung des Gerätes, sowie durch öffnen und dergleichen, zu einer Beschädigung des Gerätes – verschuldet oder unverschuldet, durch Zufall oder durch Dritte – kommen, so haftet der Kunde für die Reparaturkosten bis zur Höhe von 100% des Neupreises gemäß des jeweiligen im Internet angegebenen Neupreises (derzeit EUR 400). Ebenso haftet der Kunde für das Abhandenkommen sowie die Zerstörung des Gerätes, sei es Zufällig, durch Diebstahl, oder sonstige Ursache. In diesem Fall hat der Kunde an MOODDESIGNER den im Zeitpunkt den aktuellen Neupreis des Gerätes zu ersetzen, wobei sich MOODDESIGNER verpflichtet dem Kunden ehest möglich ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Lieferschwierigkeiten berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Entgeltminderungen oder Schadenersatzansprüchen. MOODDESIGNER ist berechtigt, Ansprüche aus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust mit der Kaution zu verrechnen, wobei der Kunde verpflichtet ist, im Falle der Inanspruchnahme der Kaution, diese über Aufforderung von MOODDESIGNER wieder auf das ursprüngliche Maß aufzufüllen.

(5) Dem Kunden ist es untersagt, das zur Verfügung gestellte Datenmaterial und/oder die zur Datenspeicherung verwendeten Datenträger weiterzugeben, zu vermieten, verkaufen, verleihen oder sonst in welcher Form auch immer an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Das Herstellungsentgelt, das anteilige monatliche Grundentgelt sowie andere Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Grundentgelte und andere feste monatliche Entgelte werden im Voraus verrechnet. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung, deren Intervall – ausgenommen individueller Vereinbarungen – maximal 3 Monate beträgt, gemäß Fälligkeit zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung aus einem nicht zufolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von MOODDESIGNER zu vertretenden Grund während eines Kalendermonats beendet, so ist MOODDESIGNER berechtigt, die vereinbarten monatlichen Grund- und sonstigen festen monatlichen Entgelte für den betreffenden Monat zur Gänze zu verrechnen.

(2) Die Entgelte sind im Lastschriftverkehr oder im Einzugsermächtigungsverfahren zu entrichten. Entgelte sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsart mittels Zahlschein ist MOODDESIGNER berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt nach Maßgabe der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen zu verrechnen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist MOODDESIGNER berechtigt, dem Kunden einen Bearbeitungsaufwand in Höhe von bis zu 20% der festen monatlichen Grundentgelte in Rechnung zu stellen.

(3) Darüber hinaus ist MOODDESIGNER berechtigt, für jede Mahnung dem Kunden die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen administrativen Mahnspesen in Höhe von Euro 17,00 in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., sowie die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen (wobei sich MOODDESIGNER zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann) sowie Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich MOODDESIGNER vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

(4) Gegen Ansprüche von MOODDESIGNER kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. MOODDESIGNER ist berechtigt, eine vom Kunden erlegte Kaution gegen allfällige Forderungen gegenüber dem Kunden, aus welchem Titel immer, aufzurechnen.

(5) In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl von MOODDESIGNER gewidmet.

(6) Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen bei MOODDESIGNER schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der oben genannten Frist gilt als Anerkennung der Rechnung. Sollten sich nach einer Prüfung durch MOODDESIGNER die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von MOODDESIGNER, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten.

(7) Wird ein Abrechnungsfehler festgestellt, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und lässt sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln, so wird eine Pauschalabgeltung vorgeschrieben, der sich nach dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme des Dienstes durch den Kunden während der letzten drei Abrechnungszeiträume bemisst.

(8) Die Verrechnung von Diensten erfolgt zeitanteilig ab dem Tag der Herstellung des Anschlusses bzw. der Erbringung des jeweiligen Dienstes. Liegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Installation der Hard¬- und Software für die Nutzung eines bestellten Dienstes nicht vor, so ist MOODDESIGNER berechtigt, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand für weitere Montagetermine gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 11 Sicherheitsleistung, Sperre

(1) MOODDESIGNER ist auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses berechtigt, die Erbringung von Leistungen von einer vom Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung oder angemessenen Vorauszahlung, in einer von MOODDESIGNER festzulegenden Höhe, abhängig zu machen, wenn

a) der Kunde mit der Zahlung von bereits fälligen Entgelten mehr als 14 Tage in Verzug ist oder

b) das laufende, noch nicht zur Zahlung fällige Entgelt das Doppelte des vergleichbaren durchschnittlichen Monatsentgeltes übersteigt.

(2) MOODDESIGNER ist unbeschadet weitergehender Rechte gemäß Gesetz oder der AGB im eigenen Interesse und im Interesse des Kunden berechtigt, die Erbringung von Leistungen nach vorheriger Verständigung des Kunden teilweise oder in weiterer Folge auch ganz zu verweigern (Sperre), falls

a) der Kunde mit der Zahlung des Entgelts nach vorangegangener einmaliger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder -abschaltung im Verzug ist,

b) vom Kunden die eingeforderte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gem. § 11(1) AGB nicht innerhalb angemessener Frist erbracht wird,

c) der Anschluss des Kunden von ihm oder einem Dritten missbräuchlich verwendet wird,

d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder die Einleitung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt) wird oder die Voraussetzungen dafür vorliegen. MOODDESIGNER kann den Masseverwalter auffordern, für sämtliche Entgelte und Ansprüche welche ab Konkurseröffnung anfallen, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu erbringen. Sofern der Masseverwalter innerhalb der Kündigungsfrist die Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder eine persönliche Haftungserklärung übernimmt wird die Sperre aufgehoben.

e) eine Tatsache, die einen sachlich gerechtfertigten Ablehnungsgrund im Sinne des § 2 Abs. 3 lit c) der AGB darstellt, MOODDESIGNER zur Kenntnis gelangt,

f) der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt oder vom Kunden zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung von weiteren Leistungen für MOODDESIGNER unzumutbar machen,

h) der Kunde die Störungsbehebung oder Wartung durch MOODDESIGNER nicht zulässt oder

i) der Kunde Eingriffe in die Anlage selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

(3) Die Sperre ist unverzüglich aufzuheben, wenn die Gründe für die Sperre weggefallen sind und der Kunde MOODDESIGNER die Kosten der gerechtfertigten Sperre und deren Aufhebung ersetzt hat. Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 12 Überbindung des Vertragsverhältnisses

Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MOODDESIGNER berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritten zu überbinden. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Kunden auch der neue Kunde als Gesamtschuldner.

Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass hierzu MOODDESIGNER sein Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche neben dem Kunden, der aus Vertragsrecht haftet.

Dem eintrittswilligen Dritten werden auf Ersuchen des Kunden die bestehenden Rückstände bis 1 Woche vor Anfrage und ohne allfällige Rabatte aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bekannt gegeben. Es kann keine Zwischenabrechnung gelegt werden. Für jede Übernahme ist ein Entgelt in der Höhe bis zu 50% vom Monatsentgelt zu bezahlen.

§ 13 Kundmachung der AGB

Die AGB und die für die Leistungen von MOODDESIGNER maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen sowie allfällige Änderungen derselben (§ 3) werden im Internet kundgemacht und liegen in den Büroräumlichkeiten der Mooddesigner OG zur Einsichtnahme auf.

§ 14 Entgeltänderungen, Leistungsänderungen

MOODDESIGNER ist berechtigt, Entgeltbestimmungen, Leistungsbeschreibungen und AGB unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie der in diesen AGB festgelegten Bedingungen zu verändern oder anzupassen (vgl. § 3 AGB ).

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht.

(2) Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien.

(3) Es gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können ausschließlich schriftlich oder elektronisch via Internet vereinbart werden. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich oder elektronisch über das Internet erfolgen.

(5) Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der in § 1 dieser AGB beschriebenen Vertragsbestandteile bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter Zugrundelegung dieser Bestimmungen geschlossenen Verträge aufrecht. Der Kunde und MOODDESIGNER vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine einvernehmlich vereinbarte und sinngemäß der unwirksamen möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Stand 06/19

MOODDESIGNER

Fockygasse 55/44
1120 Wien

T: +43 1 997 10 19
F: +43 1 997 10 19 50
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